Dienstliche und private Nutzung

In vielen Behörden und Einrichtungen ist die Nutzung der dienstlichen E-Mail-Adresse zum Versand privater E-Mails nicht erlaubt. Dieses Verbot ist rechtlich zulässig und muss von Ihnen beachtet werden. Genaueres regeln Dienstvereinbarungen oder anderen interne Vorgaben.

Achtung

Ist in Ihrer Behörde oder Einrichtung die private Nutzung der dienstlichen E-Mail-Adresse erlaubt?

  • Wenn nein - verzichten Sie darauf!
  • Wenn ja - nutzen Sie diese nur im angemessenen Umfang und versenden und empfangen Sie allenfalls kleine Dateien!