Blocken unerwünschter Seiten

Einige Behörden und Einrichtungen stellen mit Hilfe von zentralen Filtersystemen sicher, dass Webseiten mit extremistischen, pornografischen und vergleichbaren Inhalten automatisch geblockt werden. Davon unabhängig sollten Sie von sich aus Internetangebote meiden,

  • die strafbare bzw. rechtswidrige Inhalte haben,
  • die andere Personen am Arbeitsplatz belästigen oder - insbesondere minderjährige Kolleginnen und Kollegen - verstören können,
  • die keinen dienstlichen Bezug haben, insbesondere wenn Ihnen die private Internetnutzung untersagt ist.